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Carrosserie ag lyss
UNSER MASSSTAB
 IST IHRE ZUFRIEDENHEIT.


Schadenmanagement


Der Fahrzeugschaden ist unsere tägliche Arbeit, also überlassen Sie uns Ihr Fahrzeug, und wir organisieren für Sie die Gespräche mit den Versicherungen, den Experten und Partnern, so dass Sie sich auf ein garantiert einwandfrei instand gestelltes Fahrzeug freuen dürfen.


Haftpflichtversicherung (obligatorisch)

Ein anderer Fahrzeuglenker hat Ihnen den Schaden zugefügt. Die Schuldfrage sollte vor Reparaturbeginn geklärt werden.


Vollkaskoversicherung (nicht obligatorisch)

Bei einem Selbstunfall mit dem eigenen Fahrzeug übernimmt (meistens) die Vollkaskoversicherung den Schaden. Der vertraglich mit der Versicherung vereinbarte Selbstbehalt wird durch den Reparateur vom Versicherungsnehmer eingefordert.


Teilkaskoversicherung (nicht obligatorisch)

Elementarschäden wie zum Beispiel: Hagel, Sturm, Erdrutsch und Überschwemmung sowie Brand, Einbruch und Diebstahl, Wildschaden wie auch Glasbruch werden durch die Teilkaskoversicherung in den meisten Fällen ohne Selbstbehalt übernommen.


Parkschadenversicherung (nicht obligatorisch)

Die Schäden, die durch unbekannte Dritte an Ihrem parkierten Fahrzeug verursacht werden, übernimmt Ihre Parkschadenversicherung.




Abschleppdienst

Panne oder Unfall? - Rufen Sie uns an!

Kann das Fahrzeug nicht gestartet werden, oder haben Sie einen Unfall?
Mit unserem Pannen-/Abschleppfahrzeug überführen wir Ihr Fahrzeug sicher und schnell.



Ersatzfahrzeug


Mobilität ist wie die Luft die wir atmen, also nicht wegzudenken. Brauchen sie ein Ersatzfahrzeug für die Arbeit, das Einkaufen oder für das Hobby?
Gerne stellen wir Ihnen während der Reparaturzeit ein entsprechendes Fahrzeug, gross oder klein, mit Hand- oder Automatikgetriebe zur Verfügung.


Haftpflichtversicherung

Wurde der Schaden an Ihrem Fahrzeug durch einen andern Verkehrteilnehmer verursacht und somit durch seine Haftpflichtversicherung reguliert, haben Sie Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, sofern Sie auf eines angewiesen sind. Dieses wird durch die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers übernommen.


Vollkaskoversicherung

Wird der Schaden durch Ihre Vollkaskoversicherung reguliert, wird in seltenen Fällen ein Ersatzwagen durch die Versicherung vergütet, denn das muss als Zusatzdeckung abgeschlossen werden.


Teilkaskoversicherung

Bei Schadenfällen die durch die Teilkaskoversicherung abgerechnet werden, ist in seltenen Fällen ein Ersatzfahrzeug geschuldet.


Parkschadenversicherung

Wird die Parkschadenversicherung in Anspruch genommen, ist kein Ersatzwagen durch die Versicherung geschuldet.